Gestern waren meine Schwägerin und ich mit meinem ehemaligen ML 320 CDi, aktuell ca. 73.000 kam auf der Uhr zur fälligen TÜV-Abnahme nach sieben Jahren.
Um es vorweg zu nehmen, der ML schaffte die Prüfung auf Anhieb ohne irgendwelche Mängel, obwohl vorher keinerlei Durchsicht/Inspektion o.ä. erfolgte.
Da ich etwas neugierig bin, habe ich zu Anfang der Prüfung bei der Bremsenabnahme gefragt, um wie viel der Bremsdruck links/rechts von einander abweichen dürfe. Genau gleich ist der Druck ja nie.
Die Antwort war für mich überraschend. Die normale Fußbremse darf links/rechts um bis zu 25 % von einander abweichen, die Handbremse um 50 % und die elektrische Handbremse sogar um 90 %.
Da wir ausserdem vor dem TÜV mit dem Auto durch die Waschanlage gefahren waren, wo wir dem ML nach dem "Winter" auch eine Unterbodenwäsche gönnten, kam die nächste Überraschung.
Der TÜV-Mann sagte uns, der größte Fehler sei, einem Auto eine Unterbodenwäsche zu spendieren. Denn dadurch würde Wasser in die am Unterboden vorhandenen Hohlräume gespült, wo es dann durch die lange andauernde Feuchtigkeit vor sich hin gammeln/rosten könnte.
Des weiteren war ich der Meinung,mal gelesen zu haben, daß man den aktuellen TÜV-Bericht bis zur nächsten Überprüfung im Auto für eine evtl. Kontrolle aufbewahren müsse.
Auch dies sei nicht richtig. Die TÜV-Bescheinigung brauche nur vorgehalten werden für eine Prüfung durch
befugte Personen. Und dies sei z.B. nicht die Polizei, sondern der TÜV und gfls. die Zulassungsstelle.
Bei einem Verkauf und Ummeldung muß der letzte Prüfbericht allerdings bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
So hatte ich während der TÜV-Abnahme eine kleine "Lehrstunde".
Denn das alles habe ich nicht gewußt bzw. falsch in Kenntnis.