Diesmal habe ich sie instruiert, dass sie bitte Einspruch einlegen möge, denn es sind zwar Winterreifen aber mit V-Geschwindigkeitssymbol, wie auch die Sommerreifen und damit für die Höchstgeschwindigkeit von bis zu 240 km/h ausgelegt.
Der Prüfer, der leider nur Französisch sprechend war, verstand Susi Sausewinds Anliegen nicht, sondern reklamierte ohne weitere Reifenschau wieder das fehlende Schildchen. So suchte Susi Sausewind sich einen Prüfer, der auch Deutsch sprach und erklärte ihm, dass man jetzt diesen Fehler schon zum zweiten Mal machen wolle. Er schaute sich dann tatsächlich die Reifenbezeichnung an und mehr oder weniger wortlos wurde der Eintrag gelöscht und der Rennschlitten ist wieder von allen Mängeln befreit.
Viele Grüße!
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