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Manfred093
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Beitrag von Manfred093 »

Hallo Leo!
Nun bin ich auch schon weit jenseits der 50, favorisiere im Sommer allerdings schon die Sommerzeit, da ich sonst bei Helligkeit zu wenig Zeit habe, noch draußen zu arbeiten oder mich um unsere Pferde zu kümmern.
Die Geschichte mit der Mehrheit der EU-Bürger, die sogar dafür wären, dauerhaft eine Stunde später zu haben, als es in der Normalzeit (nicht etwa Winterzeit) vorgesehen ist, resultiert aus einer Umfrage, an der knapp 1% Stimmen, verglichen mit der Gesamtzahl der EU-Bürger, abgegeben wurden. Davon sollen ca. 75% aus Deutschland stammen. Dabei wurde nicht einmal sichergestellt, dass nicht etwa Mehrfachabstimmungen von jeweils ein und derselben Person, abgegeben wurden.
Wahrscheinlich ist obendrein, dass gerade die Gegner einer Uhrumstellung vermehrt an der Abstimmung teilgenommen haben. Mit einer auch nur ansatzweise repräsentativen Umfrage unter den Bürgern der EU hat das nicht im Entferntesten etwas zu tun.
Eine solche Umfrage kann man auch ganz schön steuern: Ersetzt Du den Begriff "Winterzeit" durch "Normalzeit" und den Begriff "Sommerzeit" durch "künstliche Zeit", wird dabei wahrscheinlich auch ein ganz anderes Ergebnis herauskommen. Wenn Du dann auch noch fragst, ob man gerne Mitte August bereits gegen 20Uhr schon oder ab Dezember um 9Uhr am Morgen noch im Dunkeln sitzen möchte, was ja die jeweilige Entscheidung bedeutet, würde das die Entscheidung wahrscheinlich auch deutlich beeinflussen. Das lässt sich ganz einfach vermuten, da ja, wie auch Du ständig feststellst, die meisten Menschen zum jeweiligen Zeitpunkt nicht einmal wissen, ob die Uhren vor- oder zurückgestellt werden.
Insgesamt scheint für mich diese ganze Diskussion nur darauf angelegt zu sein, dem EU-Bürger vorgaukeln zu wollen, dass man sich nach dem Willen des Bürgers richtet und sich ganz genau an seinen Interessen orientiert, um von anderen Schauplätzen abzulenken und eine aufkommende EU-Verdrossenheit abzuwehren.
Dieses Ziel kann ich nur befürworten, denn nur mit einer vereinten EU, kann es einen dauerhaften Frieden in Europa geben. Das, was die Briten mit ihrem Brexit machen, ist vollkommen verantwortungslos. Hoffentlich gibt es dort noch eine Wende durch eine weitere Abstimmung, nachdem man sich erst jetzt im Klaren über die Konsequenzen geworden ist.
Viele Grüße! :Chevalier:Manfred093
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Harald002

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Beitrag von Harald002 »

Hallo!
Auch ich befürworte ein Ende der Zeitumstellung durchaus, aber die Jetzige "Winterzeit" finde ich einfach deprimierend, da es dadurch ja noch früher dunkel wird als es, bedingt durch die kürzere Helligkeit, ohnehoin schon ist. Das es am Morgen dafür später hell wird kann ich deutlich leichter verkraften.
Diese sogenannte Umfrage halte ich auch für einen Witz wie Manfred schon so richtig beschrieben hat. Bin nun auch mal gespannt wie das endet.
Viele Grüße
Harald
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Manfred093
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Beitrag von Manfred093 »

Hallo lieber Harald!
Natürlich schildere ich meine Erfahrungen aus Sicht eines Berufstätigen, der spätestens um 9Uhr an seinem Arbeitsplatz eingetroffen sein sollte. Auch bei der Normalzeit (nicht "Winterzeit") müssen wir unsere Pferde bereits in völliger Dunkelheit aufsuchen, sie füttern, den Stall ausmisten und einstreuen. Sollte die künstliche Sommerzeit jetzt auch noch dauerhaft eingeführt werden, was mich persönlich furchtbar graust, denn Mittag (12Uhr) ist, wenn die Sonne ihren Höchststand erreicht hat und nicht bereits eine Stunde früher, müssten wir sie sogar noch bei völliger Dunkelheit nach draußen stellen, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen.
Als Ruheständler wären mir diese Uhrzeiten vollkommen einerlei, da ich dann größtenteils selbstbestimmt meine Dinge arrangieren könnte. Ob ich dann eine Stunde früher oder später aufstehen oder zu Bett gehen würde, würde für mich keinerlei Rolle mehr spielen. Einkaufen kann man inzwischen fast durchgängig von 8Uhr-22Uhr. Niemals habe ich mir selbst eine bestimmte Uhrzeit für die Erledigung meiner Dinge vorgenommen. Vorgegeben werden die höchstens von außen.
Viele liebe Grüße! :Chevalier:Manfred093
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Leo030
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Beitrag von Leo030 »

Letztlich wäre es mir egal, welche Zeit demnächst gelten soll. Nur dies Umstellen im März und Oktober finde ich blöd.
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Franz175
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Beitrag von Franz175 »

..bei dauernder Sommerzeit geht dann in Spanien im Dezember die Sonne um 1/2 10 auf....

Uns als Urlaubs-Langschläfer egal, aber die armen arbeitenden Spanier...

Das meint
Franz175
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Leo030
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Beitrag von Leo030 »

Nach 3-wöchigem Urlaub in Asien kam heute ein Mieterpaar zurück. Sie hatten während des Urlaubs den Hauptwasserhahn abgestellt. Jetzt kam kein Wasser mehr irgendwo aus der Leitung. Der Notdienst unseres Installateurs kam nach einer knappen halben Stunde und meinte zutreffend, dann sei das am Absperrhahn befindliche Ventil wohl defekt. Der Schaden war schnell behoben und alles ist wieder gut.

Während der Reparatur bemerkte der Monteur, man sei verpflichtet, den Hauptwasserhahn immer zuzudrehen, wenn man die Wohnung für mehr als 72 (?) Stunden verlassen würde. Voraussetzung sei natürlich, daß ein Absperrhahn vorhanden sei, was bei älteren Häusern oft nicht der Fall sei.

Dies habe ich nicht gewußt und auch noch nie irgendwo gehört oder gelesen.
Stimmt das, weiß das Jemand aus unserem Kreis :?:
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HaJo007
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Beitrag von HaJo007 »

Hallo Leo,
das man verpflichtet sei, den Hauptwasserhahn immer wieder mal zu- und aufzudrehen, kenne ich so nicht; wohl aber die Empfehlung dieses zu tun. Wir haben das unseren Mietern auch immer gesagt, getan hat es wohl keiner. Wenn dann eine Reparatur anstand, mussten die Absperrhähne im Bad oder WC immer erst "gängig" gemacht werden. Im Prinzip reicht es diese Absperrungen alle halbe Jahre mal auf- und zuzudrehen.. :shifty: .
Gruß
HaJo
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Beitrag von Leo030 »

So kenne ich das auch. Ich habe aber mal gestern eine mail an meinen Versicherungsfuzzi geschickt und nachgefragt.
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Leo030
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Beitrag von Leo030 »

Noch von zuletzt: Den Wasserhahn muß man zudrehen, wenn man mehr als 72 Stunden ausser Haus ist ... Quatsch ... sagt mein Versicherungsfuzzi.

Interessantes Urteil: wenn man bei der Kfz-Versicherung angegeben hat, das Fahrzeug übernachte in der Garage, sollte es dies auch tun. Einer Versicherten, die das Auto nachts auf der Straße vor ihrem Haus und nicht in der Garage geparkt hatte, bekam nach dem Diebstahl nur 70% des Schadens ersetzt.

Übrigens, nach der Garagenordnung darf nur ein Fahrzeug in die Garage. Lagert man dort Fahrräder, Möbel und sonstigen Kram und das Auto parkt auf der Straße, gibt es Ärger mit dem Ordnungsamt der Stadt.

Und noch was: Die Farben der in 2018 neu zugelassenen Autos waren zu 29,5% silber/grau, zu 24,7% schwarz und zu - man höre und staune - 20,9% weiß. Auf rot entfiel 7% und auf gelb, orange, grün 1%.
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René010
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Beitrag von René010 »

Hallo Leo, das mit dem Wasseranschluss still legen hatte ich auch nicht gehört. Dennoch machen wir das auch, wenn wir mehr als eine Woche wegfahren. Im Zweifelsfall erspart einem das eine Menge Ärger und/oder Arbeit
Autos, die per Versicherung in der Garage parken, bezahlen weniger Versicherung. Dass die Versicherung nicht zahlen will, wenn man an der Straße parkt, finde ich gar nicht verwunderlich.
Das mit der Garagenordnung war mir jetzt wahrhaftig neu. Ich kenne einen Haufen Leute, die ihre Autos gar nicht in der Garage parken können, weil die komplett mit Hausrat und Fahrrädern belegt ist. Dass das Ordnungsamt deswegen einschreiten, habe ich allerdings noch nie gehört.
Viele Grüße René10
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Beitrag von Leo030 »

Stand vor kurzem in der hiesigen Presse mit einem dazu gehörenden Urteil. Ist tatsächlich bei den meisten Leuten so.
Mein Nachbarin in Münster handelt nämlich so. Das Auto steht vor der Garage auf der Straße und behindert unsere Fahrzeuge teilweise beim Ausfahren. Denn unsere Hof- und Garagenausfahrt und deren Garageneinfahrt liegen direkt nebeneinander.
Ich habe die Dame (Lehrerin) darauf angesprochen und ihr eine Kopie des Zeitungsberichts gegeben. Antwort: Na und ...
Beim nächsten Mal schalte ich das Ordnungsamt ein, zumal ich als Verwalter für alle Benutzer der Garagen und des Hofes zuständig bin.
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Beitrag von Leo030 »

Und noch eins: Wer ein zugelassenes Auto auf einem privaten Grundstück parkt, muß die fälligen TÜV-Termine einhalten, sonst gibt es Bußen und gfls. auch Punkte.
Quelle: Videotext TV
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Manfred093
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Beitrag von Manfred093 »

Hallo Leo!
Das stimmt nicht ganz. Nur wenn das Grundstück frei zugänglich, sprich nicht umzäunt ist, ist dies der Fall. Ansonsten darf die Polizei oder das Ordnungsamt nichts unternehmen.
Anders ist es in Belgien. Unseren 190er haben wir schon längere Zeit nicht mehr benutzt. Er ist allerdings zugelassen. Jedes Jahr werde ich angeschrieben mit dem Hinweis auf die durchzuführende TÜV-Untersuchung. Dann antworte ich, dass er momentan nicht benutzt wird und habe wieder für ein Jahr Ruhe.
Viele Grüße! :Chevalier: Manfred093
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Beitrag von HaJo007 »

Und wenn ich die Nummernschilder abschraube, dann darf das Auto auf dem privaten Grundstück stehen da ja anscheinend nicht "zugelassen"? Also gibt´s dann auch kein Knöllchen. Das soll noch einer verstehen...oder sehe ich das falsch? :silent:
Gruß
HaJo
PS: Ich nehme mir vor, im neuen Jahr so etwas nicht mehr zu schreiben ;)
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Manfred093
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Beitrag von Manfred093 »

Hallo HaJo!
Abgemeldete Fahrzeuge dürfen in Deutschland nicht einfach auf einem privaten Grundstück herumstehen. Nach einiger Zeit kann das als illegale Abfallbeseitigung angesehen und das Fahrzeug entsorgt werden.
Viele Grüße! :Chevalier: Manfred093
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Leo030
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Beitrag von Leo030 »

Mal wieder was gelesen und gelernt:
Wer ins Altersheim o.ä. umzieht, muß trotzdem die 3-monatige Kündigungsfrist einhalten.
Wer Beamter ist und dienstlich versetzt wird, braucht das nicht.
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Beitrag von KJS001 »

Du redest von gemietetem Wohnraum?
Oder von Telefonverträgen oder Kurtaxe oder den Zeitungsabos oder Medienabos oder...
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Leo030
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Beitrag von Leo030 »

Von Mietverträgen ... logo. ;)
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Beitrag von Marc115 »

Hallo Leo,

wo hast Du das denn her ? Ein Beamter kann vielleicht außerordentlich kündigen, aber sicher nicht ohne Einhaltung der 3-monats-Frist. Das wäre einem Vermieter auch kaum vermittelbar, warum er dem Staatsdiener diese Frist erlassen sollte... :lol:

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Beitrag von Leo030 »

Sorry, du hast Recht. Es gelten die drei Monate. Bei einem Zeitmietvertrag über eine längere Zeit besteht aber in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht des Mieters unter Einhaltung der drei Monate.