Das Steuerrecht ist ein "Massenverfahren", in dem naturgemäß Fehler passieren. Die meisten Steuererklärungen werden nur noch schwerpunktmäßig geprüft, weil die Ämter gar nicht mehr zurecht kämen, würden sie jede Steuererklärung auf Herz und Nieren prüfen. In so einem Fall ist eine Amtshaftung fast unmöglich.
Da passieren eben Fehler, die nimmt man bewußt in Kauf. Paßt man nicht auf, werden der Steuerbescheid und gfls. die darin enthaltenen Fehler rechtskräftig. Die Fehler können zu Gunsten oder zu Ungunsten des Steuerpflichtigen sein.
Deswegen empfehle ich immer, möglichst alles geltend zu machen, was man selbst als abzugsfähig betrachtet. Das kann dazu führen, daß man etwas anerkannt bekommt, obwohl dies eigentlich rechtlich nicht möglich wäre. Kommen diese Kosten jedes Jahr wieder vor, kann es dann durchaus sein, daß sie ein oder zwei Jahre anerkannt werden.
Wird die Steuererklärung dann in einem Jahr nach gewissen Prinzipien vom Computer heraus gepickt, um diese genauer zu prüfen, entfällt der Abzug dieser zweifelhaften Kosten in diesem Jahr (wenn es denn auffällt). Man kann sich dann nicht darauf berufen, daß diese nicht abzugsfähigen Kosten auch weiterhin anerkannt werden, weil dies in den Vorjahren so war.
Anders ist es, wenn es praktisch zu einem Einvernehmen mit dem FA gekommen ist.
Bei meinen teuren Autos (seinerzeit Porsche 911) und meiner Fahrleistung ergab sich bei Berücksichtigung der tatsächlichen Km-Kosten vor Jahren bei erstmaliger Geltendmachung ein Betrag von 1,60 €. Dies wollte man nicht anerkennen, sondern nur den Pauschbetrag von 0,30 €/km.
Damit war ich nicht einverstanden. Mein Vorschlag war dann nach Verhandlungen zur gütlichen Regelung, weil es doch einfach zu rechnen war, 1 €/km.
Da der Vorschlag von mir - und nicht von ihm - kam, konnte der Sachgebietsleiter dies natürlich nicht so unwidersprochen akzeptieren. Er schlug dann einen km-Satz von 0,95 €/km vor.
Der mit anwesenden Sachbearbeiterin war dies sehr peinlich. Ich konnte mir ein Lächeln nicht verkneifen.
Da ich es nach erfolgreicher Prüfung und Versetzung zum Finanzamt Ahaus (holländische Grenze) in meinem Veranlagungsbezirk mit genau so einem Typ als Sachgebietsleiter zu tun hatte, war mir so ein Gebaren nicht unbekannt.
Diese Deckelung habe ich dann akzeptiert. Und nun setze ich diese 0,95 €/km so lange an, bis ich mal unter diesen Betrag rutsche. Aktuell liege ich beim CLS bei einem km-Satz von etwa 1,10 €, der dann auf 0,95 €/km gedeckelt wird.
Wegen meiner teilweise erforderlichen Anwesenheit in Münster (Immobilien, Hausverwalter usw.) kann ich einen Teil der Fahrten zwischen CUX und MS somit als Fahrtkosten bei den entsprechenden Einkünften absetzen.